Mein Behandlungshonorar

Auf dieser Seite lesen Sie, wann das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker Verwendung findet und den Pflichthinweis.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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Pflichthinweise zu meinen Heilpraktiker-Leistungen

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet

  • keine Anwendung bei gesetzlich Versicherten (Selbstzahler),
  • Anwendung zur Rechnungslegung für Zusatzversicherung,
  • Anwendung zur Rechnungslegung für Private Krankenkasse,
  • Anwendung zur Rechnungslegung für Beihilfe.

Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 95 € je volle Stunde.

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Angebrochene Stunden werden anteilig berechnet. Hierzu zählen auch Vor- und Nachbereitungszeiten. Beratungsleistungen per Telefon oder E-Mail, sowie Zeitaufwand bei denen Frau Renner für Sie recherchiert, beratend oder klärend tätig wird, werden ebenfalls nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt, ebenso ein aufwendiges Aktenstudium.
Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des Tarifs.

Da das Gebührenverzeichnis aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst worden sind, arbeite ich in meiner Praxis mit Sätzen oberhalb des GeBüH-Rahmens und Steigerungssätzen bei erhöhtem Zeitaufwand.

Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen.

Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt.

Sie erhalten auf Wunsch eine Rechnung für ihre private Versicherung/Beihilfe in Anlehnung/analog des GeBüH, jedoch zum Teil oberhalb des GeBüH-Rahmens (Steigerungssätze bei entsprechendem Zeitaufwand), die nicht immer vollumfänglich von den Versicherungen erstattet werden. Die Abrechnungssumme ist abhängig vom Zeitaufwand und der angewendeten Therapieverfahren.

Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen und ist von Ihrem persönlichen Tarif abhängig. Je nachdem welche Versicherung/Tarif Sie abgeschlossen haben, kann es zu verschiedenen Erstattungen oder Selbstbehalten kommen.

Laborleistungen werden vom jeweiligen Labor direkt mit Ihnen abgerechnet, gerne besprechen wir in der Praxis welche Möglichkeiten es gibt, ebenso welche Kosten entstehen können. Es ist zu empfehlen Labordiagnostik erst nach Ihrem ersten Beratungstermin in Auftrag zu geben, um für Sie möglicherweise unnötige Kosten zu vermeiden!

Die Rechnung wird von der Abrechnungsstelle für Heilpraktiker SoliPrax erstellt und ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.

Ausfallhonorar

Versäumt der Patient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er der Heilpraktikerin ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn der Patient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedriger entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Heilpraktikerin.

Aufklärung/Hinweise

Die Behandlung des Heilpraktikers ersetzt eine ärztliche Therapie nicht vollständig. Sofern ärztlicher Rat oder Behandlung erforderlich ist, wird die Heilpraktikerin unverzüglich eine Weiterleitung an einen Arzt veranlassen. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbotes eine Behandlung durch Heilpraktiker nicht möglich ist.

Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben und gespeichert.

Reine "Fernbehandlungen" sind aus Gründen der Sorgfaltspflicht nicht möglich.

Pflichthinweis

Bei den auf dieser Webseite beschriebenen Therapien handelt es sich teilweise um Therapieverfahren der naturheilkundlichen Erfahrungsmedizin, die nicht zu den allgemein anerkannten Methoden im Sinne der Anerkennung durch die Schulmedizin gehören. Alle Aussagen über Wirkung und Indikationen der aufgeführten Behandlungsverfahren beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungswerten der Therapierichtung selbst, die von der herrschenden Schulmedizin meist nicht geteilt werden und für die naturwissenschaftlich reproduzierbare Kausalzusammenhänge noch nicht bestehen.